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   BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23   

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https://dejure.org/2023,18356
BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23 (https://dejure.org/2023,18356)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2023 - I ZB 10/23 (https://dejure.org/2023,18356)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23 (https://dejure.org/2023,18356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a Abs. 1 ZPO, Art. ... 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 45 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 1, 2, § 49 ZPO, § 573 Abs. 1, 3 ZPO, § 299 Abs. 1, 4 ZPO, Art. 15 Abs. 1 DSGVO, Art. 4 Nr. 7 DSGVO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Unzulässigkeit eines völlig ungeeigneten oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig; Unzulässigkeit eines völlig ungeeigneten oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Ablehnungsgesuch völlig ungeeignet?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15

    A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Das Ablehnungsverfahren ist grundsätzlich nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 32] mwN).

    Die zulässige Erinnerung des Schuldners (vgl. BGH, NJW-RR 2021, 1653 [juris Rn. 7]) gegen die Entscheidungen der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (§ 573 Abs. 1 und 3 ZPO) ist unbegründet.

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Über die Einsichtsgewährung in Geschäftsverteilungspläne entscheidet nicht die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, sondern die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - IV AR (VZ) 2/18, NJW 2019, 3307 [juris Rn. 12]).
  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Es kann deshalb offenbleiben, ob der Schuldner mit der Anhörungsrüge neben der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 321a Abs. 1 ZPO auch eine Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder des Anspruchs auf Gewährleistung eines faires Verfahrens oder auf Gewährung effektiven Rechtschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) rügen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 [juris Rn. 8 bis 10]; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/21, juris Rn. 1 und 6).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Vereinbarkeit des Subsidiaritätserfordernisses

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Es kann deshalb offenbleiben, ob der Schuldner mit der Anhörungsrüge neben der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 321a Abs. 1 ZPO auch eine Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte wie des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder des Anspruchs auf Gewährleistung eines faires Verfahrens oder auf Gewährung effektiven Rechtschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) rügen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 [juris Rn. 8 bis 10]; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/21, juris Rn. 1 und 6).
  • BGH, 13.07.2022 - I ZB 27/22

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.; Beschluss vom 11. Januar 2023 - XII ZA 32/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 21.07.2021 - I ZB 28/21

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - I ZB 28/21, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 102/16

    Scheinbeschluss ohne richterliche Unterschrift; Befangenheitsbesorgnis gegen

    Auszug aus BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
    Das Ablehnungsgesuch des Schuldners gegen Justizangestellte H.    ist nach den unter Ziffer II 1 angeführten, für ein Ablehnungsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle entsprechend geltenden Maßstäben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - I ZB 102/16, juris Rn. 3 mwN) ebenfalls offensichtlich unzulässig.
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZA 32/22

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 4/23

    Unzulässigkeit eines Ablehungsgesuchs wegen ungeeigneter Rügen von

    Der Kläger kann weder verlangen, von jeglichem Dokument oder Schriftstück eine beglaubigte Ablichtung in Farbe zugesandt oder als elektronisches Dokument übermittelt zu bekommen, noch hat er einen Anspruch auf die von ihm begehrte "Negativbescheinigung" (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7).

    Über die Gewährung von Einsicht in Geschäftsverteilungspläne entscheidet nicht die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 aaO).

  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23

    Ablehnungsverfahren dient nicht der Richtigkeitskontrolle!

    Der Kläger kann weder verlangen, von jeglichem Dokument oder Schriftstück eine beglaubigte Ablichtung in Farbe zugesandt oder als elektronisches Dokument übermittelt zu bekommen, noch hat er einen Anspruch auf die von ihm begehrte "Negativbescheinigung" (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, juris Rn. 7).

    Über die Gewährung von Einsicht in Geschäftsverteilungspläne entscheidet nicht die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 aaO).

  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

    Das Ablehnungsverfahren ist zwar nicht auf eine Überprüfung der Verfahrensweise der abgelehnten Gerichtsperson angelegt, sondern ihrer persönlichen (Un-)Voreingenommenheit (siehe nur BGH, Beschluss vom 12. Juli 2023 - I ZB 10/23, Randnummer 6; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2021 - I ZR 196/15, Randnummer 32).
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